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Finanzbuchhaltung

Sie erhalten folgende Dienstleistungen bei Übernahme Ihrer lfd. Buchhaltung (siehe unten genannte Einschränkungen, Buchführungshilfe):

  • Auf Wunsch sortieren und ordnen wir Ihre Buchhaltungsunterlagen und prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit
  • Erfassung der Geschäftsvorfälle durch Grundaufzeichnungen, Auflistung der Eingangs- bzw. Ausgangsbelege, Kassenbuchführung etc.
  • Ordnungsgemäßes kontieren Ihrer lfd. Geschäftsvorfälle
  • EDV-Unterstütze Datenerfassung und Verbuchung Ihrer lfd. Geschäftsvorfälle
  • monatliche betriebswirtschaftliche Auswertung des Zahlenmaterials sowie individuelle Ergebnisauswertung
  • für den Steuerberater fertigen wir auf Wunsch die nötigen technischen Zusammenstellungen der Jahresabschlusszahlen
  • Anlagenbuchhaltung

 

 

Für Leistungen die über die angebotenen Tätigkeiten hinausgehen (§ 6 Ziff. 3 und 4 StBerG), arbeite ich gern mit Ihrem Steuerberater zusammen. Dies garantiert Ihnen vollständige Beratung und zuverlässige Problembehebung.